Beurlaubung

Eine Beurlaubung ist nur in Einzelfällen mit einem schriftlichen Antrag und einer Begründung möglich. Den schriftlichen Antrag geben Sie bitte bei der Klassenleitung ab. Anträge für Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien müssen direkt an die Schulleitung gestellt werden. In vielen Fällen werden diese abgelehnt.

Für einzelne religiöse Feiertage (z.B. Zuckerfest) können Kinder einen Tag vom Unterricht befreit werden. Bitte schreiben Sie vor dem Feiertag den Klassenleitungen eine kurze Notiz in das Hausaufgabenheft. Weitere Informationen erhalten Sie hier (interkultureller Kalender der Senatsverwaltung): https://www.berlin.de/lb/intmig/service/publikationen/interkultureller-kalender/