Gesamtkonferenz
An jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz gebildet (Berliner Schulgesetz § 79 Gesamtkonferenz).
Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und erzieherisch tätigen Personen.
Auf der Gesamtkonferenz werden wichtige Angelegenheiten, wie die Entwicklung und Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, beraten und beschlossen. An der Teilnahme der Gesamtkonferenz ist auch die Gesamtelternvertretung berechtigt. In jedem Schuljahr finden mindestens zwei Gesamtkonferenzen statt.