Klassenkonferenz
Für jede Klasse wird eine Klassenkonferenz gebildet (Berliner Schulgesetz § 81 Klassenkonferenz). An Klassenkonferenzen nehmen die in der Klasse beteiligten Pädagog*innen teil. Sie beraten über Fragen des Unterrichts und der Erziehungsarbeit. Die Klassenkonferenz entscheidet über Versetzung, Zeugnisse, die Förderprognose, Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen, die Koordinierung fachübergreifender und fächerverbindender Unterrichtsveranstaltungen. Klassenkonferenzen finden je nach Bedarf statt. Es kann auch Klassenkonferenzen nur zu einzelnen Schüler*innen geben.