LRS
Das Wort LRS steht für „Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten". Ein Kind hat eine LRS, wenn die Fähigkeiten im Lesen und Schreiben nicht dem altersgemäßen Stand der Entwicklung entsprechen. Da die Kinder Lesen und Schreiben zusammen erlernen, spricht man von Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit. Die Diagnostik, also die Frage, ob bei einem Kind eine LRS vorliegt, wird nicht vor der Klassenstufe 3 durchgeführt. Die Pädagog*innen an der Schule achten natürlich von Anfang auf die Entwicklung des Lesens und Schreibens bei Ihrem Kind. Kinder, bei denen es einen Verdacht gibt, werden dann mithilfe eines schulinternen Vortests und eines HSP-Tests getestet (Lesen Sie dazu auch unter H - HSP nach). Natürlich werden Sie miteinbezogen, sollte sich ein Verdacht erhärten. Im Falle einer festgestellten LRS gibt es vielfältige Lerntherapiemöglichkeiten für die Kinder und einen Nachteilsausgleich im Unterricht. Ein Nachteilausgleich kann zum Beispiel die Nutzung von Wörterbüchern während Lernerfolgskontrollen und die Gabe von mehr Zeit sein. In Einzelfällen ist auch ein Notenschutz möglich. In diesem Fall wird die Rechtschreibleistung Ihres Kindes nicht bewertet.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann melden Sie sich bitte bei der entsprechenden Deutschlehrkraft.
Gerne können Sie auch in die offene Sprechstunde des SIBUZ Mitte gehen. Die Sprechstunde findet Donnerstag von 15-18 Uhr in der Badstraße 10 in 13357 Berlin statt. Im SIBUZ Mitte können Verdachtsfälle von LRS auf direktem Wege abgeklärt werden.