Schulkonferenz
An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet (Berliner Schulgesetz § 75-78).
Es ist das wichtigste beschlussfassende Gremium. Beteiligt und stimmberechtigt sind vier gewählte Schülerinnen und Schülern, vier Elternsprecher*innen und vier Lehrkräfte/Erzieher*innen, eine Schulsozialarbeiter*in und die Schulleiterin..
Die Schulkonferenz tagt mindestens viermal im Jahr.