Schulkonferenz

An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet (Berliner Schulgesetz § 75-78).

Es ist das wichtigste beschlussfassende Gremium. Beteiligt und stimmberechtigt sind vier gewählte Schülerinnen und Schülern, vier Elternsprecher*innen und vier Lehrkräfte/Erzieher*innen, eine Schulsozialarbeiter*in und die Schulleiterin..

Die Schulkonferenz tagt mindestens viermal im Jahr.